Kontaminanten sind unerwünschte Stoffe, die zu einer Verunreinigung (Kontamination) eines anderen Stoffs oder Stoffgemischs führen.
Nach der EU-Kontaminantenverordnung sind Kontaminanten Stoffe, die einem Lebensmittel nicht absichtlich hinzugefügt werden, in diesem aber aufgrund von Umwelteinflüssen oder infolge des Fertigungsprozesses enthalten sind. Ist das Lebensmittel umweltbedingt verunreinigt worden, spricht man von einem Umweltkontaminant. Bei einer Verunreinigung kann es sich aber auch um einen Rückstand handeln, der aus der Gewinnung, Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung und Lagerung des Produktes resultiert.
Zu den typischen Kontaminanten zählen Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber, Dioxine, polychlorierte Biphenyle, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Mykotoxine und andere Umweltgifte. Nicht zu den Kontaminanten zählt man Überreste von Insekten, Tierhaare, Arzneimittelrückstände, Pestizide und anderen Fremdbesatz. Stoffe, die absichtlich auf Lebensmittel aufgebracht werden, aber höchstmengenkontrolliert sind, bezeichnet man als Rückstände.