Unter dem Begriff Abwasserreinigung werden sämtliche biologischen, chemischen und/oder mechanischen Verfahren zusammengefasst, die der Verringerung der im Abwasser enthaltenen Verunreinigungen dienen.
Kommunale und viele Industrieabwässer, die in der Regel überwiegend organische Verunreinigungen enthalten, müssen heutzutage zumindest biologisch behandelt werden. Sind die Abwässer jedoch stark verschmutzt oder werden sie in leistungsschwache Gewässer oder Seen eingeleitet, reichen biologische Verfahren allein nicht aus. Die Abwässer müssen dann in Anlagen zur „weitergehenden Abwasserreinigung“ behandelt werden. Die Abwasserreinigung erfolgt in der Regel in Kläranlagen. In der ersten Stufe – der mechanischen Reinigung – werden Rechen, Sandfang und Absetz- oder Vorklärbecken eingesetzt, um grobe Bestandteile, Sand und absetzbare Stoffe herauszufiltern. Die zweite Stufe ist die biologische Abwasserreinigung. Dabei bringt man die restlichen, gut löslichen Abwasserbestandteile mit Mikroorganismen in Kontakt, die vom Abbau organischer Verbindungen leben und sich dabei vermehren. Bezogen auf den Biochemischen Sauerstoffbedarf (BSB) liegt die Reinigungswirkung solcher Kläranlagen in der Regel bei 90 bis 95 Prozent. Die Beseitigung der restlichen fünf bis zehn Prozent und insbesondere der Stickstoff- und Phosphorverbindungen erfolgt bei modernen Anlagen in einer dritten Reinigungsstufe. Diese abschließende Phase wird als weitergehende Abwasserreinigung oder auch als „End-of-pipe-Verfahren“ bezeichnet, da dieser Teil der Reinigung nach der Vermischung aller Wässer erfolgt. Bei der Klärung von Industrieabwässern greifen zunehmend Konzepte und Technologien des produktionsintegrierten Umweltschutzes, mit denen Nachhaltigkeit gewährleistet wird.